Glossar: Wohnwissen von A bis Z
Die wichtigsten Begriffe rund um Kauf, Finanzierung und Eigentum – kurz erklärt und mit dem passenden Fachkapitel verbunden.
Begriffe von A bis Z
Die Kurzdefinitionen geben dir Orientierung. Über den Link am jeweiligen Begriff erreichst du Voraussetzungen, Beispiele und Quellen im Fachkapitel.
- AfA
- AfA steht für Absetzung für Abnutzung: die steuerliche Verteilung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer. Bei privater Wohnungsvermietung betrifft die Gebäude-AfA den Gebäudeanteil, nicht den Boden; reine Selbstnutzung begründet keinen entsprechenden Werbungskostenabzug.
- Anlage V
- Teil der Einkommensteuererklärung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Einnahmen und steuerlich zu berücksichtigende Aufwendungen werden dort beziehungsweise in den zugehörigen Anlagen erklärt.
- Annuitätendarlehen
- Darlehen mit einer vereinbarten gleichbleibenden Rate während der Zinsbindung. Bei planmäßiger Tilgung sinkt der Zinsanteil und der Tilgungsanteil steigt.
- Auflassungsvormerkung
- Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung sichert. Sie ist noch nicht die Eigentumsumschreibung.
- Bauträgervertrag
- Vertrag, der Errichtung oder Umbau mit der Verpflichtung zur Übertragung von Grundstückseigentum oder eines Erbbaurechts verbindet. Bauleistung, Sicherungen und Zahlungsplan sind gemeinsam zu prüfen.
- Beleihungsauslauf
- Verhältnis der angesetzten besicherten Finanzierung zum bankseitigen Immobilienwert. Bewertungsgrundlage und berücksichtigte Darlehen müssen genannt sein; Kaufpreis und Beleihungswert sind nicht zwingend gleich.
- Bestellerprinzip / Halbteilung
- Das Bestellerprinzip stammt aus der Wohnraumvermittlung zur Miete. Beim Kauf gelten für Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Verbrauchern als Käufer eigene Regeln zur Provisionsverteilung; eine pauschale Halbteilung für jeden Immobilienkauf gibt es nicht.
- BetrKV
- Die Betriebskostenverordnung definiert laufende Betriebskosten. Ob sie ein Mieter tragen muss, hängt auch von einer wirksamen Vereinbarung ab; Verwaltung und Instandhaltung sind keine Betriebskosten.
- CO₂-Kostenaufteilung
- Gesetzliche Verteilung bestimmter Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter. Bei Wohngebäuden hängt die Aufteilung grundsätzlich vom spezifischen Ausstoß ab; Ausnahmen und besondere Versorgungssituationen sind gesondert zu prüfen.
- Degressive AfA
- Abschreibung mit fallenden Jahresbeträgen, bei der ein Prozentsatz auf den verbleibenden Wert angewendet wird. Für Wohngebäude gelten besondere zeitliche und sachliche Voraussetzungen.
- Denkmal-AfA
- Umgangssprachliche Bezeichnung für erhöhte Abschreibungen bestimmter bescheinigter Maßnahmen an Baudenkmälern. Die gesamte Kaufsumme ist nicht automatisch begünstigt; Selbstnutzer müssen andere Abzugsregelungen prüfen.
- Dienstbarkeit
- Ein im Grundbuch gesichertes Recht zur bestimmten Nutzung eines fremden Grundstücks, etwa ein Wegerecht. Inhalt und Umfang ergeben sich aus Eintragung und Bewilligung.
- Eigenbedarf
- Möglicher Kündigungsgrund, wenn der Vermieter die Wohnung für sich, Familien- oder Haushaltsangehörige benötigt. Voraussetzungen, Fristen, Sperrzeiten und Härtefälle verhindern eine automatische Zusage freier Übergabe.
- Elementarschadenversicherung
- Ergänzender Versicherungsschutz gegen vertraglich bezeichnete Naturgefahren, etwa Überschwemmung oder Rückstau. Umfang, Ausschlüsse und Selbstbehalt ergeben sich aus dem konkreten Vertrag.
- Erbbaurecht
- Veräußerliches und vererbliches Recht, ein Bauwerk auf oder unter fremdem Grundstück zu haben. Erbbauzins, Laufzeit und Rückübertragung werden vertraglich geregelt; es ist keine bloße Grundstückspacht.
- Erhaltungsrücklage
- Vermögen der Eigentümergemeinschaft für künftige Erhaltungsmaßnahmen, früher häufig Instandhaltungsrücklage genannt. Für Vermieter ist die Einzahlung allein noch kein Werbungskostenabzug.
- Familienheim
- Zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie, deren Übertragung unter besonderen Voraussetzungen erbschaft- oder schenkungsteuerlich begünstigt sein kann. Empfänger, Übertragungsart und weitere Nutzung sind entscheidend.
- Forward-Darlehen
- Heute vereinbarte Anschlussfinanzierung mit späterem Darlehensbeginn. Die Zinssicherung kann einen Aufschlag kosten und bindet auch dann, wenn Marktzinsen später günstiger werden.
- GModG
- Kurzbezeichnung des Gebäudemodernisierungsgesetzes. Der aktuelle Rahmen zur Energieeinsparung und Wärmeversorgung muss anhand der geltenden Fassung und ihrer Übergangsregeln geprüft werden.
- Grunderwerbsteuer
- Steuer auf bestimmte Erwerbsvorgänge bei Grundstücken. Sie fällt grundsätzlich beim Kauf an; Steuersatz, Bemessungsgrundlage und mögliche Befreiungen sind gesondert zu prüfen.
- Grundschuld
- Sicherungsrecht am Grundstück, das häufig einen Immobilienkredit absichert. Die Eintragung allein sagt nicht, wie hoch die noch offene Darlehensschuld ist.
- Grundsteuer
- Laufende Steuer auf Grundbesitz. Ihre Höhe folgt dem jeweiligen Bewertungsmodell und dem kommunalen Hebesatz; sie ist von der Grunderwerbsteuer zu unterscheiden.
- Hausgeld
- Regelmäßiger Vorschuss eines Wohnungseigentümers für gemeinschaftliche Ausgaben und gegebenenfalls Rücklagen. Er kann Betrieb, Verwaltung und weitere Positionen enthalten und ist nicht vollständig auf Mieter umlegbar.
- Heizlast
- Benötigte Wärmeleistung, um Räume unter festgelegten Außenbedingungen auf der gewünschten Temperatur zu halten. Sie hilft, eine Heizung passend auszulegen.
- Indexmiete
- Vereinbarte Bindung der Miete an den gesetzlichen Verbraucherpreisindex. Eine Anpassung folgt eigenen Voraussetzungen und wird nicht allein durch jede veröffentlichte Inflationszahl automatisch wirksam.
- Kappungsgrenze
- Begrenzung bestimmter Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis innerhalb eines gesetzlichen Zeitraums. Sie ist von der Vergleichsmiete und der Mietpreisbremse bei Vertragsbeginn zu unterscheiden.
- MaBV
- Makler- und Bauträgerverordnung. Sie regelt unter anderem, unter welchen Sicherungsvoraussetzungen und nach welchem Baufortschritt ein Bauträger Käufergeld entgegennehmen darf.
- Mietpreisbremse
- Begrenzung der zulässigen Anfangsmiete in landesrechtlich ausgewiesenen Gebieten. Der konkrete Anwendungsbereich, Ausnahmen und Auskunftspflichten müssen geprüft werden.
- Mietspiegel
- Übersicht zur ortsüblichen Vergleichsmiete für vergleichbare Wohnungen. Die Einordnung richtet sich nach den jeweiligen Merkmalen und Erläuterungen; eine Sammlung aktueller Inserate ist kein Mietspiegel.
- Modernisierungsumlage
- Gesetzlich geregelte Mieterhöhung wegen bestimmter Modernisierungen. Abziehbare Instandhaltungsanteile, Fördermittel, Grenzen und Verfahren müssen berücksichtigt werden.
- Sondereigentum
- Rechtlich einem Eigentümer allein zugeordnete Räume und Bestandteile einer Wohnungseigentumsanlage. Was gemeinschaftlich bleibt, ergibt sich aus Gesetz und Unterlagen; tragende Teile gehören regelmäßig zur Gemeinschaft.
- Sondertilgung
- Zusätzliche Rückzahlung außerhalb der regulären Darlehensrate. Ob und in welchem Umfang sie ohne Zusatzkosten möglich ist, bestimmt insbesondere der Darlehensvertrag.
- Sonderumlage
- Zusätzlich beschlossene Zahlung der Wohnungseigentümer, wenn die gemeinschaftlich verfügbaren Mittel für einen Bedarf nicht ausreichen. Beschluss, Verteilung und Fälligkeit sind zu prüfen.
- Spekulationsfrist
- Umgangssprachlicher Begriff für die Frist bei privaten Veräußerungsgeschäften mit Immobilien. Nutzungsausnahmen und die Abgrenzung zu betrieblichen oder gewerblichen Vorgängen sind zusätzlich zu prüfen.
- Staffelmiete
- Schriftlich vereinbarte Mietentwicklung mit bestimmten künftigen Geldbeträgen. Für Abstände, zulässige Miethöhe und weitere Erhöhungen gelten besondere Regeln.
- Teilungserklärung
- Erklärung zur Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum. Zusammen mit Plänen und weiteren Regelungen zeigt sie die rechtliche Zuordnung; tatsächliche Nutzung allein ersetzt diese nicht.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Bescheinigung des Finanzamts, dass der Eigentumseintragung keine steuerlichen Bedenken entgegenstehen. Neben bezahlter Grunderwerbsteuer kennt das Gesetz weitere Voraussetzungen und Ausnahmen.
- Vorlauftemperatur
- Temperatur des Heizwassers, das von der Wärmeerzeugung zu den Heizflächen fließt. Der nötige Wert hängt unter anderem von Gebäude und Heizflächen ab.
- WEG / WEMoG
- WEG bezeichnet je nach Kontext das Wohnungseigentumsgesetz oder die Eigentümergemeinschaft. WEMoG ist das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, mit dem das Recht der Gemeinschaft reformiert wurde.
- Werbungskosten
- Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Bei Vermietung zählen je nach Voraussetzungen etwa Schuldzinsen und Erhaltungsaufwand dazu; Kreditrückzahlung ist kein solcher Aufwand.
- Zinsbindung
- Zeitraum, für den der vereinbarte Sollzins des Darlehens feststeht. Die Zinsbindung muss nicht bis zur vollständigen Rückzahlung reichen; danach kann eine Restschuld zu finanzieren sein.
Was heißt das für mich?
S · Selbstnutzer
Beginne bei Hausgeld, Auflassungsvormerkung und Zinsbindung.
V · Vermieter
Achte besonders auf die Abgrenzung von Werbungskosten, Tilgung und Betriebskosten.
Quellen & Stand
Maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen und die für deinen Fall geltenden Voraussetzungen.
- BGB · Amtliche GesetzessammlungKauf, Darlehen, Mietrecht und Maklerrecht; Einzelnormen in den Fachseiten.
- § 7 EStG · AbschreibungAfA-Grundlagen und besondere Abschreibungsarten.
- § 23 EStG · Private VeräußerungsgeschäfteEinordnung der sogenannten Spekulationsfrist.
- § 28 WEG · GemeinschaftsfinanzenVorschüsse, Abrechnung und Rücklagen.
- § 1 BetrKV · BetriebskostenAbgrenzung zu Verwaltung und Instandhaltung.
- Umweltbundesamt · Gebäudecheck WärmepumpeEinordnung von Heizlast und erforderlicher Vorlauftemperatur.