Glossar: Wohnwissen von A bis Z

Die wichtigsten Begriffe rund um Kauf, Finanzierung und Eigentum – kurz erklärt und mit dem passenden Fachkapitel verbunden.

Selbstnutzer & Vermieter

Begriffe von A bis Z

Die Kurzdefinitionen geben dir Orientierung. Über den Link am jeweiligen Begriff erreichst du Voraussetzungen, Beispiele und Quellen im Fachkapitel.

AfA
AfA steht für Absetzung für Abnutzung: die steuerliche Verteilung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer. Bei privater Wohnungsvermietung betrifft die Gebäude-AfA den Gebäudeanteil, nicht den Boden; reine Selbstnutzung begründet keinen entsprechenden Werbungskostenabzug.
Anlage V
Teil der Einkommensteuererklärung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Einnahmen und steuerlich zu berücksichtigende Aufwendungen werden dort beziehungsweise in den zugehörigen Anlagen erklärt.
Annuitätendarlehen
Darlehen mit einer vereinbarten gleichbleibenden Rate während der Zinsbindung. Bei planmäßiger Tilgung sinkt der Zinsanteil und der Tilgungsanteil steigt.
Auflassungsvormerkung
Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung sichert. Sie ist noch nicht die Eigentumsumschreibung.
Bauträgervertrag
Vertrag, der Errichtung oder Umbau mit der Verpflichtung zur Übertragung von Grundstückseigentum oder eines Erbbaurechts verbindet. Bauleistung, Sicherungen und Zahlungsplan sind gemeinsam zu prüfen.
Beleihungsauslauf
Verhältnis der angesetzten besicherten Finanzierung zum bankseitigen Immobilienwert. Bewertungsgrundlage und berücksichtigte Darlehen müssen genannt sein; Kaufpreis und Beleihungswert sind nicht zwingend gleich.
Bestellerprinzip / Halbteilung
Das Bestellerprinzip stammt aus der Wohnraumvermittlung zur Miete. Beim Kauf gelten für Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Verbrauchern als Käufer eigene Regeln zur Provisionsverteilung; eine pauschale Halbteilung für jeden Immobilienkauf gibt es nicht.
BetrKV
Die Betriebskostenverordnung definiert laufende Betriebskosten. Ob sie ein Mieter tragen muss, hängt auch von einer wirksamen Vereinbarung ab; Verwaltung und Instandhaltung sind keine Betriebskosten.
CO₂-Kostenaufteilung
Gesetzliche Verteilung bestimmter Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter. Bei Wohngebäuden hängt die Aufteilung grundsätzlich vom spezifischen Ausstoß ab; Ausnahmen und besondere Versorgungssituationen sind gesondert zu prüfen.
Degressive AfA
Abschreibung mit fallenden Jahresbeträgen, bei der ein Prozentsatz auf den verbleibenden Wert angewendet wird. Für Wohngebäude gelten besondere zeitliche und sachliche Voraussetzungen.
Denkmal-AfA
Umgangssprachliche Bezeichnung für erhöhte Abschreibungen bestimmter bescheinigter Maßnahmen an Baudenkmälern. Die gesamte Kaufsumme ist nicht automatisch begünstigt; Selbstnutzer müssen andere Abzugsregelungen prüfen.
Dienstbarkeit
Ein im Grundbuch gesichertes Recht zur bestimmten Nutzung eines fremden Grundstücks, etwa ein Wegerecht. Inhalt und Umfang ergeben sich aus Eintragung und Bewilligung.
Eigenbedarf
Möglicher Kündigungsgrund, wenn der Vermieter die Wohnung für sich, Familien- oder Haushaltsangehörige benötigt. Voraussetzungen, Fristen, Sperrzeiten und Härtefälle verhindern eine automatische Zusage freier Übergabe.
Elementarschadenversicherung
Ergänzender Versicherungsschutz gegen vertraglich bezeichnete Naturgefahren, etwa Überschwemmung oder Rückstau. Umfang, Ausschlüsse und Selbstbehalt ergeben sich aus dem konkreten Vertrag.
Erbbaurecht
Veräußerliches und vererbliches Recht, ein Bauwerk auf oder unter fremdem Grundstück zu haben. Erbbauzins, Laufzeit und Rückübertragung werden vertraglich geregelt; es ist keine bloße Grundstückspacht.
Erhaltungsrücklage
Vermögen der Eigentümergemeinschaft für künftige Erhaltungsmaßnahmen, früher häufig Instandhaltungsrücklage genannt. Für Vermieter ist die Einzahlung allein noch kein Werbungskostenabzug.
Familienheim
Zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie, deren Übertragung unter besonderen Voraussetzungen erbschaft- oder schenkungsteuerlich begünstigt sein kann. Empfänger, Übertragungsart und weitere Nutzung sind entscheidend.
Forward-Darlehen
Heute vereinbarte Anschlussfinanzierung mit späterem Darlehensbeginn. Die Zinssicherung kann einen Aufschlag kosten und bindet auch dann, wenn Marktzinsen später günstiger werden.
GModG
Kurzbezeichnung des Gebäudemodernisierungsgesetzes. Der aktuelle Rahmen zur Energieeinsparung und Wärmeversorgung muss anhand der geltenden Fassung und ihrer Übergangsregeln geprüft werden.
Grunderwerbsteuer
Steuer auf bestimmte Erwerbsvorgänge bei Grundstücken. Sie fällt grundsätzlich beim Kauf an; Steuersatz, Bemessungsgrundlage und mögliche Befreiungen sind gesondert zu prüfen.
Grundschuld
Sicherungsrecht am Grundstück, das häufig einen Immobilienkredit absichert. Die Eintragung allein sagt nicht, wie hoch die noch offene Darlehensschuld ist.
Grundsteuer
Laufende Steuer auf Grundbesitz. Ihre Höhe folgt dem jeweiligen Bewertungsmodell und dem kommunalen Hebesatz; sie ist von der Grunderwerbsteuer zu unterscheiden.
Hausgeld
Regelmäßiger Vorschuss eines Wohnungseigentümers für gemeinschaftliche Ausgaben und gegebenenfalls Rücklagen. Er kann Betrieb, Verwaltung und weitere Positionen enthalten und ist nicht vollständig auf Mieter umlegbar.
Heizlast
Benötigte Wärmeleistung, um Räume unter festgelegten Außenbedingungen auf der gewünschten Temperatur zu halten. Sie hilft, eine Heizung passend auszulegen.
Indexmiete
Vereinbarte Bindung der Miete an den gesetzlichen Verbraucherpreisindex. Eine Anpassung folgt eigenen Voraussetzungen und wird nicht allein durch jede veröffentlichte Inflationszahl automatisch wirksam.
Kappungsgrenze
Begrenzung bestimmter Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis innerhalb eines gesetzlichen Zeitraums. Sie ist von der Vergleichsmiete und der Mietpreisbremse bei Vertragsbeginn zu unterscheiden.
MaBV
Makler- und Bauträgerverordnung. Sie regelt unter anderem, unter welchen Sicherungsvoraussetzungen und nach welchem Baufortschritt ein Bauträger Käufergeld entgegennehmen darf.
Mietpreisbremse
Begrenzung der zulässigen Anfangsmiete in landesrechtlich ausgewiesenen Gebieten. Der konkrete Anwendungsbereich, Ausnahmen und Auskunftspflichten müssen geprüft werden.
Mietspiegel
Übersicht zur ortsüblichen Vergleichsmiete für vergleichbare Wohnungen. Die Einordnung richtet sich nach den jeweiligen Merkmalen und Erläuterungen; eine Sammlung aktueller Inserate ist kein Mietspiegel.
Modernisierungsumlage
Gesetzlich geregelte Mieterhöhung wegen bestimmter Modernisierungen. Abziehbare Instandhaltungsanteile, Fördermittel, Grenzen und Verfahren müssen berücksichtigt werden.
Sondereigentum
Rechtlich einem Eigentümer allein zugeordnete Räume und Bestandteile einer Wohnungseigentumsanlage. Was gemeinschaftlich bleibt, ergibt sich aus Gesetz und Unterlagen; tragende Teile gehören regelmäßig zur Gemeinschaft.
Sondertilgung
Zusätzliche Rückzahlung außerhalb der regulären Darlehensrate. Ob und in welchem Umfang sie ohne Zusatzkosten möglich ist, bestimmt insbesondere der Darlehensvertrag.
Sonderumlage
Zusätzlich beschlossene Zahlung der Wohnungseigentümer, wenn die gemeinschaftlich verfügbaren Mittel für einen Bedarf nicht ausreichen. Beschluss, Verteilung und Fälligkeit sind zu prüfen.
Spekulationsfrist
Umgangssprachlicher Begriff für die Frist bei privaten Veräußerungsgeschäften mit Immobilien. Nutzungsausnahmen und die Abgrenzung zu betrieblichen oder gewerblichen Vorgängen sind zusätzlich zu prüfen.
Staffelmiete
Schriftlich vereinbarte Mietentwicklung mit bestimmten künftigen Geldbeträgen. Für Abstände, zulässige Miethöhe und weitere Erhöhungen gelten besondere Regeln.
Teilungserklärung
Erklärung zur Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum. Zusammen mit Plänen und weiteren Regelungen zeigt sie die rechtliche Zuordnung; tatsächliche Nutzung allein ersetzt diese nicht.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bescheinigung des Finanzamts, dass der Eigentumseintragung keine steuerlichen Bedenken entgegenstehen. Neben bezahlter Grunderwerbsteuer kennt das Gesetz weitere Voraussetzungen und Ausnahmen.
Vorlauftemperatur
Temperatur des Heizwassers, das von der Wärmeerzeugung zu den Heizflächen fließt. Der nötige Wert hängt unter anderem von Gebäude und Heizflächen ab.
WEG / WEMoG
WEG bezeichnet je nach Kontext das Wohnungseigentumsgesetz oder die Eigentümergemeinschaft. WEMoG ist das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, mit dem das Recht der Gemeinschaft reformiert wurde.
Werbungskosten
Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Bei Vermietung zählen je nach Voraussetzungen etwa Schuldzinsen und Erhaltungsaufwand dazu; Kreditrückzahlung ist kein solcher Aufwand.
Zinsbindung
Zeitraum, für den der vereinbarte Sollzins des Darlehens feststeht. Die Zinsbindung muss nicht bis zur vollständigen Rückzahlung reichen; danach kann eine Restschuld zu finanzieren sein.

Was heißt das für mich?

S · Selbstnutzer

Beginne bei Hausgeld, Auflassungsvormerkung und Zinsbindung.

V · Vermieter

Achte besonders auf die Abgrenzung von Werbungskosten, Tilgung und Betriebskosten.

Quellen & Stand

Maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen und die für deinen Fall geltenden Voraussetzungen.

Was sich ändern kann · Grenzen dieser Orientierung