Maklerprovision: Wer trägt welchen Anteil?

Bei Wohnung und Einfamilienhaus schützt das Gesetz private Käufer vor bestimmten einseitigen Provisionsverlagerungen. Eine feste Provisionshöhe schreibt es nicht vor.

Selbstnutzer & Vermieter

Erst den Geltungsbereich prüfen

Die besonderen Verteilungsregeln betreffen den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, wenn der Käufer als Verbraucher handelt. Für ein unbebautes Grundstück, ein Mehrfamilienhaus oder einen gewerblichen Erwerb lässt sich daraus keine automatische Halbteilung ableiten. Ein privater Kauf zur Vermietung ist nicht allein wegen der Vermietung gewerblich; entscheidend ist die konkrete Einordnung.

Das aus der Wohnraumvermietung bekannte „Bestellerprinzip“ ist deshalb kein passendes Schlagwort für jeden Immobilienkauf. Frage nach dem Maklervertrag und den tatsächlich vereinbarten Zahlungspflichten.

Zwei Vertragskonstellationen

Beide Seiten haben einen Maklervertrag: Lässt sich der Makler von Käufer und Verkäufer einen Maklerlohn versprechen, müssen sich beide in gleicher Höhe verpflichten. Wird eine Seite unentgeltlich betreut, kann von der anderen im gesetzlichen Anwendungsbereich nicht einfach die volle Provision verlangt werden.

Nur eine Seite hat den Makler beauftragt: Eine Vereinbarung, die der anderen Seite Kosten aufbürdet, ist nur wirksam, wenn die beauftragende Partei mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Der Erstattungsanspruch wird erst fällig, wenn diese Seite gezahlt hat und die Zahlung nachgewiesen wurde.

Diese Regeln bestimmen die Verteilung, nicht einen bundesweit vorgeschriebenen Provisionssatz. Die konkrete Höhe und enthaltene Umsatzsteuer gehören in den Kostenvergleich.

Beispiel: Zwei Exposés, gleiche Wohnungskosten?

Lea vergleicht zwei Wohnungen mit ähnlichem Kaufpreis. Im ersten Exposé steht „provisionsfrei“, im zweiten ein Käuferanteil. Sie trägt jeweils den gesamten Erwerbsaufwand in ihre Budgetliste ein. Danach fragt sie beim zweiten Angebot, ob ein eigener Maklervertrag oder eine Kostenübernahme vereinbart werden soll. Die bloße Prozentangabe im Exposé beantwortet diese Frage noch nicht.

Checkliste: Vor einer Zusage abhaken

  • Handelt es sich um Wohnung, Einfamilienhaus oder einen anderen Objekttyp?
  • Wer ist Vertragspartner des Maklers?
  • Ist dein Betrag inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen?
  • Welche Leistung löst den Anspruch aus und wann wird er fällig?
  • Ist bei einer Kostenübernahme der erforderliche Zahlungsnachweis vorhanden?

Unterschreibe keine zusätzliche Provisionsabrede nur deshalb, weil der Besichtigungstermin drängt. Nimm sie mit in die Vertragsprüfung und ergänze die Provision in deiner Nebenkostenplanung.

Was heißt das für mich?

S · Selbstnutzer

Prüfe den Maklervertrag zusätzlich zum Exposé.

V · Vermieter

Auch beim privaten Vermietungskauf kann Verbraucherschutz gelten; gewerblicher Erwerb ist gesondert zu beurteilen.

Quellen & Stand

Maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen und die für deinen Fall geltenden Voraussetzungen.

  • § 656b BGBAnwendungsbereich: Käufer ist Verbraucher.
  • § 656c BGBGleich hohe Verpflichtung bei Tätigkeit für beide Parteien.
  • § 656d BGBAbwälzung bei Vertrag nur mit einer Partei.

Was sich ändern kann · Grenzen dieser Orientierung