Heizung und gesetzliche Vorgaben
Seit der Gesetzesänderung im Juli 2026 gilt ein neuer Rahmen. Eine zulässige Heizung muss trotzdem zum Gebäude und zu deinem Kostenplan passen.
Was derzeit gilt
Geprüft am 2026-09-05: Die Bundesregierung bestätigt das Inkrafttreten der wesentlichen Neuregelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) am 29. Juli 2026. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz wurde geändert und umbenannt. Die einheitliche Vorgabe eines erneuerbaren Anteils bei neu eingebauten Heizungen ist entfallen. Daraus folgt jedoch keine Freistellung von allen technischen, energetischen und örtlichen Anforderungen.
Für neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen in bestehenden Gebäuden nennt § 43 einen eigenen Geltungsbereich: Einbau nach 29. Juli 2026. Für diese Anlagen sind künftig steigende Anteile der dort bezeichneten klimafreundlichen Wärme vorgesehen. Das ist bereits gesetzlich geregelt, auch wenn die erste Stufe später beginnt.
| Bereits geregelt | Zeitpunkt und Umfang |
|---|---|
| Ab 2029 | Mindestens 10 % der bereitgestellten Wärme gemäß § 43 |
| Ab 2030 | Mindestens 15 % der bereitgestellten Wärme gemäß § 43 |
| Ab 2035 | Mindestens 30 % der bereitgestellten Wärme gemäß § 43 |
| Ab 2040 | Mindestens 60 % der bereitgestellten Wärme gemäß § 43 |
Die Einzelheiten umfassen auch anrechenbare technische Alternativen und Übergänge bei einem irreparablen Ausfall. Lass die für dein Angebot einschlägige Erfüllungsoption schriftlich benennen. Die Tabelle ist kein pauschaler Brennstoffvertrag für jedes Bestandsgerät.
Was davon zu unterscheiden ist
Die Bundesregierung kündigt weitere gesetzliche Details zu einer allgemeinen Grüngas- beziehungsweise Grünölquote an. Eine solche angekündigte Ausgestaltung ist von den bereits geltenden Regeln der Biotreppe zu trennen. Auch Änderungen mit späterem Inkrafttreten gehören nicht ungeprüft in eine heutige Anlagenplanung.
Vor einer Kaufentscheidung klären
Zwei technische Begriffe helfen im Gespräch: Die Heizlast ist die benötigte Wärmeleistung, um Räume bei der zugrunde gelegten kalten Außentemperatur warm zu halten. Die Vorlauftemperatur ist die Temperatur des Heizwassers auf dem Weg zu Heizkörpern oder Fußbodenheizung. Beides muss zum Gebäude und seinen Heizflächen passen.
- Welche Anlage ist vorhanden, in welchem Zustand und mit welchen Wartungsnachweisen?
- Welche Heizlast und Vorlauftemperatur braucht das Gebäude?
- Welche Veränderungen an Heizflächen, Stromanschluss oder Aufstellort wären nötig?
- Was sagt die Kommune konkret zu Wärmenetzen und Anschlussmöglichkeiten?
- Welche laufenden Kosten, Nachweise und Brennstoffrisiken entstehen je Variante?
Ein kommunaler Wärmeplan ist für sich genommen keine Zusage, dass dein Haus zu einem bestimmten Termin einen Netzanschluss erhält. Hole dafür belastbare Informationen des Betreibers ein. Bei einer Wohnung muss die Gemeinschaft in die Planung einbezogen werden.
Lass mindestens die technisch geeigneten Varianten zusammen mit Sanierungsbedarf und Fördermöglichkeiten beurteilen. Entscheide über die ganze Anlage und ihre Nutzungsdauer.
Was heißt das für mich?
S · Selbstnutzer
Vergleiche Heizsysteme über Anschaffung, Betrieb, Wartung und den Sanierungsplan.
V · Vermieter
Berücksichtige zusätzlich die mietrechtlichen Folgen und die Verteilung laufender Kosten.
Quellen & Stand
Maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen und die für deinen Fall geltenden Voraussetzungen.
- Bundesregierung: GModG in KraftMitteilung vom 29. Juli 2026 zum geltenden Rahmen und weiteren Vorhaben.
- § 43 GModG: Neue BrennstoffheizungenGeltungsbereich und künftige Anteile der sogenannten Biotreppe.
- GModG: Stand und ÄnderungenKonsolidierte Gesetzesfassung mit Hinweisen auf spätere Inkrafttretensschritte.
- Umweltbundesamt · Gebäudecheck WärmepumpeEinordnung von Heizlast und erforderlicher Vorlauftemperatur.