Eine Immobilie weitergeben
Erben und Schenken betreffen Eigentum, Versorgung und Steuern. Die Familienheim-Befreiung gilt nur unter genau bestimmten Voraussetzungen.
Erben und Schenken trennen
Beim Erben geht Vermögen von Todes wegen über. Eine Schenkung gestaltet den Übergang schon zu Lebzeiten. Dabei kann sich die Frage stellen, ob du ein Wohnrecht oder Nießbrauch brauchst: Ein Wohnrecht betrifft die vereinbarte Wohnnutzung; ein Nießbrauch kann weitergehende Nutzungen und Erträge umfassen. Umfang, Kostenverteilung und Rang im Grundbuch müssen konkret geregelt werden.
Steuerliche Vorteile allein beantworten nicht, ob eine Übertragung zu deiner Lebensplanung passt. Wer trägt die laufenden Kosten? Was geschieht bei Pflegebedarf, Trennung oder einem vorzeitigen Tod? Lass diese Fragen gemeinsam mit Notariat und Steuerberatung durchgehen.
Persönliche Freibeträge
Für typische Fälle unbeschränkter Steuerpflicht nennt § 16 unter anderem:
| Empfänger | Freibetrag |
|---|---|
| Ehegatte / eingetragener Lebenspartner | 500.000 € |
| Kind | 400.000 € |
| Enkel, dessen Elternteil noch lebt | 200.000 € |
| Nicht verwandte Person | 20.000 € |
Die Zuordnung ist wichtig: Kinder eines bereits verstorbenen Kindes können einem anderen Freibetrag unterliegen als andere Enkel. Mehrere Erwerbe von derselben Person innerhalb von 10 Jahren werden nach § 14 zusammengerechnet. Ein Freibetrag gilt damit nicht für jede einzelne Überweisung oder jede einzelne Immobilie neu.
Familienheim: Diese Fälle sind verschieden
Schenkung zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern: Für ein begünstigtes, zu eigenen Wohnzwecken genutztes Familienheim sieht das Gesetz eine besondere Befreiung vor. Sie ist nicht pauschal auf Schenkungen an Kinder übertragbar.
Erbschaft durch Ehegatten oder Lebenspartner: Erforderlich ist insbesondere die unverzügliche Bestimmung zur eigenen Wohnnutzung. Die Begünstigung kann rückwirkend entfallen, wenn die Selbstnutzung innerhalb von 10 Jahren aufgegeben wird; zwingende Hinderungsgründe sind gesondert geregelt.
Erbschaft durch Kinder beziehungsweise bestimmte Enkel: Zusätzlich ist die Befreiung auf bis zu 200 m² Wohnfläche der selbstgenutzten Wohnung begrenzt. Auch hier sind die Nutzung durch den Erblasser, der unverzügliche eigene Einzug und die weitere Selbstnutzung entscheidend. Eine vermietete Wohnung ist nicht allein wegen familiärer Bindungen ein steuerfreies Familienheim.
Checkliste für das erste Gespräch
- Eigentumsverhältnisse und bestehende Belastungen zusammentragen.
- Frühere Schenkungen mit Datum und Empfänger auflisten.
- Gewünschte Wohn- und Einkommensrechte beschreiben.
- Finanzierung, Pflegebedarf und Ausgleich zwischen Angehörigen mitdenken.
- Steuerliche Folgen vor einer bindenden Gestaltung berechnen lassen.
Schreibe zuerst auf, wer künftig wo wohnen und wer welche Einnahmen behalten soll. Daraus entsteht eine tragfähige Gestaltung; die Steuerrechnung folgt diesem konkreten Plan.
Was heißt das für mich?
S · Selbstnutzer
Kläre, wer das Zuhause künftig bewohnen kann und welche Absicherung du selbst brauchst.
V · Vermieter
Denke bei einer Übertragung auch an Mietverträge, Schulden, Einnahmen und die weitere Verwaltung.
Quellen & Stand
Maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen und die für deinen Fall geltenden Voraussetzungen.
- § 13 ErbStG: FamilienheimUnterschiedliche Befreiungen für Schenkung unter Ehepartnern und Erwerb von Todes wegen.
- § 16 ErbStG: Persönliche FreibeträgeFreibeträge bei unbeschränkter Steuerpflicht.
- § 14 ErbStG: Frühere ErwerbeZusammenrechnung mehrerer Erwerbe von derselben Person innerhalb des gesetzlichen Zeitraums.