Förderung vor dem Kauf prüfen
Förderung hängt von Haushalt, Nutzung, Gebäude und Antragsschritten ab. Ein günstiger Kredit ersetzt weder die Finanzierungszusage noch die Sanierungsplanung.
Drei geprüfte Einstiege
Prüfstand: 2026-09-05. Die Übersicht nennt eine Auswahl; sie ist keine Zusage und enthält keine Tageszinsen.
| Programm | Zielgruppe und Vorhaben | Geprüfter Rahmen |
|---|---|---|
| KfW 124 | Privatpersonen, Kauf oder Bau zur Selbstnutzung | Bis 100.000 €; auch bestimmte Nebenkosten förderfähig |
| KfW 300 | Familien und Alleinerziehende, klimafreundlicher Neubau oder Erstkauf zur Selbstnutzung | 170.000 bis 270.000 €, abhängig von Kindern und Förderstufe; Effizienzhaus 40 mit weiteren Klimaanforderungen |
| KfW 308 | Familien und Alleinerziehende, Kauf eines Bestandsobjekts der Energieklasse F, G oder H zur Selbstnutzung | Seit 3. August 2026: 140.000 € bei einem Kind, 160.000 € bei zwei, 180.000 € ab drei Kindern |
Bei den Familienprogrammen gelten zusätzlich Haushalts- und Eigentumsvoraussetzungen. Die Grenze für das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen liegt bei 90.000 € mit einem Kind, zuzüglich 10.000 € je weiterem Kind. Maßgeblich ist die programmspezifische Einkommensprüfung, nicht einfach das aktuelle Bruttogehalt. Berücksichtigt werden minderjährige Kinder im Haushalt. Vorhandenes Wohneigentum und bereits erhaltene Familienförderungen können ausschließen.
Bestand: Kauf und Sanierung zusammen denken
Bei KfW 308 verpflichtest du dich zur energetischen Sanierung binnen 54 Monaten nach Förderzusage. Möglich sind die vorgegebenen Effizienzhaus-Ziele oder der inzwischen ergänzte Weg über definierte energetische Einzelmaßnahmen. Ein einzelner beliebiger Handwerkerauftrag erfüllt diese Verpflichtung nicht automatisch. Die Sanierungskosten gehören in eine zusätzliche Finanzierung und in einen belastbaren Maßnahmenplan.
Checkliste: Vor einer Unterschrift
- Nutzung, Kinder, Einkommen und vorhandenes Eigentum gegen das aktuelle Merkblatt prüfen.
- Energieausweis und erforderliche Expertenbestätigung beschaffen.
- Kaufpreis, Nebenkosten und Sanierung getrennt finanzieren.
- Mit Finanzierungspartner und gegebenenfalls Energieberatung den zulässigen Vorhabenbeginn klären.
- Antrag, Zusage und Vertragsabschluss in der richtigen Reihenfolge dokumentieren.
„Immer erst Antrag, dann jeder Vertrag“ ist als Rechtsregel zu pauschal: Einige Programme erlauben bestimmte Verträge mit Förderbedingungen. Verlass dich dafür ausschließlich auf die konkrete aktuelle Programmregel, nicht auf eine allgemeine Zusicherung im Verkaufsgespräch. Ein nachträglich eingefügter Vorbehalt heilt einen zu frühen Beginn nicht automatisch.
Für Energiearbeiten führt die Sanierungsförderung zu den passenden Förderwegen. Prüfe außerdem die Wohnraumförderung deines Bundeslandes; deren Zielgruppen und Bedingungen unterscheiden sich.
Was heißt das für mich?
S · Selbstnutzer
Familienprogramme und das Wohneigentumsprogramm setzen Selbstnutzung voraus.
V · Vermieter
Für Vermietung kommen andere Neubau- oder Sanierungsprogramme infrage; die Familienprogramme passen dafür nicht.
Quellen & Stand
Maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen und die für deinen Fall geltenden Voraussetzungen.
- KfW 124Selbstgenutztes Wohneigentum.
- KfW 300Klimafreundlicher Neubau für Familien.
- KfW 308Bestandserwerb mit Sanierungsverpflichtung.
- KfW-Pressemitteilung vom 30. Juli 2026Erhöhte Kreditbeträge und zusätzlicher Sanierungsweg seit August 2026.