Förderung vor dem Kauf prüfen

Förderung hängt von Haushalt, Nutzung, Gebäude und Antragsschritten ab. Ein günstiger Kredit ersetzt weder die Finanzierungszusage noch die Sanierungsplanung.

Selbstnutzer & Vermieter

Drei geprüfte Einstiege

Prüfstand: 2026-09-05. Die Übersicht nennt eine Auswahl; sie ist keine Zusage und enthält keine Tageszinsen.

Programm Zielgruppe und Vorhaben Geprüfter Rahmen
KfW 124 Privatpersonen, Kauf oder Bau zur Selbstnutzung Bis 100.000 €; auch bestimmte Nebenkosten förderfähig
KfW 300 Familien und Alleinerziehende, klimafreundlicher Neubau oder Erstkauf zur Selbstnutzung 170.000 bis 270.000 €, abhängig von Kindern und Förderstufe; Effizienzhaus 40 mit weiteren Klimaanforderungen
KfW 308 Familien und Alleinerziehende, Kauf eines Bestandsobjekts der Energieklasse F, G oder H zur Selbstnutzung Seit 3. August 2026: 140.000 € bei einem Kind, 160.000 € bei zwei, 180.000 € ab drei Kindern

Bei den Familienprogrammen gelten zusätzlich Haushalts- und Eigentumsvoraussetzungen. Die Grenze für das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen liegt bei 90.000 € mit einem Kind, zuzüglich 10.000 € je weiterem Kind. Maßgeblich ist die programmspezifische Einkommensprüfung, nicht einfach das aktuelle Bruttogehalt. Berücksichtigt werden minderjährige Kinder im Haushalt. Vorhandenes Wohneigentum und bereits erhaltene Familienförderungen können ausschließen.

Bestand: Kauf und Sanierung zusammen denken

Bei KfW 308 verpflichtest du dich zur energetischen Sanierung binnen 54 Monaten nach Förderzusage. Möglich sind die vorgegebenen Effizienzhaus-Ziele oder der inzwischen ergänzte Weg über definierte energetische Einzelmaßnahmen. Ein einzelner beliebiger Handwerkerauftrag erfüllt diese Verpflichtung nicht automatisch. Die Sanierungskosten gehören in eine zusätzliche Finanzierung und in einen belastbaren Maßnahmenplan.

Checkliste: Vor einer Unterschrift

  • Nutzung, Kinder, Einkommen und vorhandenes Eigentum gegen das aktuelle Merkblatt prüfen.
  • Energieausweis und erforderliche Expertenbestätigung beschaffen.
  • Kaufpreis, Nebenkosten und Sanierung getrennt finanzieren.
  • Mit Finanzierungspartner und gegebenenfalls Energieberatung den zulässigen Vorhabenbeginn klären.
  • Antrag, Zusage und Vertragsabschluss in der richtigen Reihenfolge dokumentieren.

„Immer erst Antrag, dann jeder Vertrag“ ist als Rechtsregel zu pauschal: Einige Programme erlauben bestimmte Verträge mit Förderbedingungen. Verlass dich dafür ausschließlich auf die konkrete aktuelle Programmregel, nicht auf eine allgemeine Zusicherung im Verkaufsgespräch. Ein nachträglich eingefügter Vorbehalt heilt einen zu frühen Beginn nicht automatisch.

Für Energiearbeiten führt die Sanierungsförderung zu den passenden Förderwegen. Prüfe außerdem die Wohnraumförderung deines Bundeslandes; deren Zielgruppen und Bedingungen unterscheiden sich.

Was heißt das für mich?

S · Selbstnutzer

Familienprogramme und das Wohneigentumsprogramm setzen Selbstnutzung voraus.

V · Vermieter

Für Vermietung kommen andere Neubau- oder Sanierungsprogramme infrage; die Familienprogramme passen dafür nicht.

Quellen & Stand

Maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen und die für deinen Fall geltenden Voraussetzungen.

Was sich ändern kann · Grenzen dieser Orientierung