Steuern
An jedem realisierten Gewinn ist einer beteiligt, der nie eine Order aufgegeben hat. Wie viel er nimmt, ist die einfachste Rechnung dieser Site — was er mit Verlusten macht, die trickreichste.
Das letzte Grundlagen-Kapitel ist das bodenständigste — und das mit der höchsten Trefferquote im Alltag: Jede Leserin mit einem Depot begegnet diesen Regeln jedes Jahr. Es ist zugleich das Kapitel mit dem wichtigsten Disclaimer: Was folgt, sind die Grundmechanismen (Rechtslage Stand Juli 2026, Größenordnungen) — keine Steuerberatung, und Einzelfälle gehören zu Menschen, die dafür haften.
Der stille Teilhaber
Sie verkaufen Ihre Brezel-Aktien mit 100 € Gewinn. Was kommt an? Auf Kapitalerträge — so heißen Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne zusammengefasst — erhebt Deutschland eine Pauschalsteuer von 25 %, dazu den Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Steuer (nicht auf den Gewinn): zusammen 26,375 %. Von Ihren 100 € gehen also rund 26,38 € ab, es bleiben 73,62 € — Kirchenmitglieder geben über die Kirchensteuer noch etwas mehr ab.
Der Weg von 100 € Gewinn zu 73,62 €, Schritt für Schritt — jede Zeile öffnet die Rechnung im Google-Rechner:
Die Steuer heißt Abgeltungsteuer, und der Name ist Programm: Mit dem Abzug ist die Sache abgegolten — der Gewinn taucht in Ihrer Einkommensteuererklärung normalerweise gar nicht mehr auf, egal, was Sie sonst verdienen. Zwei Eigenschaften sollte man sich merken: Die Steuer trifft nur realisierte Gewinne (Frau K.s Buchverlust aus § 4.5 hat ein steuerliches Spiegelbild: Buchgewinne sind steuerfrei, bis man verkauft), und sie ist eine Pauschale — der Spitzenverdiener zahlt auf Kapitalerträge denselben Satz wie die Studentin. Aber gilt der Zugriff wirklich ab dem allerersten Euro?
Der Freibetrag: die ersten 1 000 € gehören Ihnen
Bevor der stille Teilhaber zugreift, gibt es eine Schonzone: den Sparer-Pauschbetrag von 1 000 € pro Person und Jahr (2 000 € bei zusammen veranlagten Paaren; Stand Juli 2026). Bis dahin sind Kapitalerträge steuerfrei — aber nicht automatisch: Damit der Broker den Freibetrag berücksichtigt, muss man ihm einen Freistellungsauftrag erteilen, zwei Klicks in der App.
Durchgerechnet: 800 € Erträge im Jahr, Freistellungsauftrag erteilt — Abzug: null. Ohne Auftrag behält der Broker rund 211 € ein (26,375 % von 800 €), die man sich erst über die Steuererklärung zurückholen muss. Wer mehrere Depots hat, darf die 1 000 € auf sie verteilen — nur in Summe überschreiten darf er sie nicht. Der Freistellungsauftrag ist damit die vermutlich am besten verzinste Verwaltungshandlung des deutschen Privatanlegers. So weit die Erträge — aber was macht der Fiskus eigentlich mit Verlusten?
Die zwei Töpfe
Nun zu den Verlusten — und zur eigentümlichsten Regel dieses Kapitels. Der Reflex sagt: Gewinne und Verluste gleichen sich aus, besteuert wird der Saldo. Das stimmt — aber nur innerhalb von Grenzen, die man kennen muss. Die Schätzfrage: Sie machen 100 € Gewinn mit einem ETF und 100 € Verlust mit Brezel-Aktien. Wie hoch ist Ihr zu versteuernder Kapitalertrag — null?
Aktien-Topf
Hinein wandern nur Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Aktien. Aktienverluste dürfen ausschließlich mit Aktiengewinnen verrechnet werden — mit nichts anderem.
Allgemeiner Topf
Alles Übrige: Zinsen, Dividenden, Gewinne aus ETFs und Fonds, Derivate-Erträge. Verluste hier sind flexibler und mindern alle Kapitalerträge — auch Aktiengewinne.
Die Falle steckt in der Einbahnstraße: Ein Verlust aus Topf 2 darf einen Aktiengewinn mindern — ein Aktienverlust aus Topf 1 aber niemals eine Dividende oder einen ETF-Gewinn. Nicht verbrauchte Verluste wandern ins nächste Jahr. Rechtslage Stand Juli 2026.
Die Auflösung: 100 €, nicht null. Der Fiskus führt beim Broker getrennte Verlustverrechnungstöpfe, und Aktienverluste sitzen in einem eigenen Topf, der nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden darf. Der ETF-Gewinn gehört in den allgemeinen Topf — an ihn kommt der Brezel-Verlust nicht heran. Er ist nicht verloren: Er wartet im Topf, notfalls jahrelang, auf den nächsten Aktiengewinn. Aber im laufenden Jahr zahlen Sie Steuern auf einen Gewinn, den Sie gefühlt gar nicht gemacht haben.
Umgekehrt ist die Einbahnstraße offen: Ein Verlust aus dem allgemeinen Topf — etwa aus einem unglücklichen Zertifikat (§ 10) — mindert auch Aktiengewinne. Die Logik hinter der Asymmetrie ist fiskalpolitisch, nicht ökonomisch; merken muss man sie trotzdem, denn sie bestimmt, in welchem Jahr ein realisierter Verlust steuerlich überhaupt wirkt.
Der Broker als Finanzamt
Das Bemerkenswerteste an diesem System fällt erst auf, wenn man es vermisst: Sie haben in diesem ganzen Kapitel nichts zu tun. Ein deutscher Broker ist gesetzlich Steuerabführer — er berechnet die Abgeltungsteuer bei jedem Verkauf, führt sie ans Finanzamt ab, verwaltet Freistellungsauftrag und Verlusttöpfe und rechnet bei ausländischen Dividenden sogar die dortige Quellensteuer an (bei US-Aktien etwa die üblichen 15 %, die auf die deutsche Steuer angerechnet werden). Die Steuer ist erledigt, bevor das Geld auf dem Verrechnungskonto ankommt.
Der Lernteil ist komplett
Damit ist der Werkzeugkasten voll — vierzehn Kapitel, vom Orderbuch der Brezel AG bis zum Verlusttopf: das Spielfeld (Teil I), Anleihen, Staaten und Zentralbank (Teil II), die Wetten und ihre vier Fragen (Teil III), die Spielregeln (Teil IV). Jetzt kommt der Teil, für den das alles gebaut wurde: echte Fundstücke aus dem Netz, Behauptung für Behauptung geprüft — die Analysen.