Neobroker.verstehen
§ 5 · Recht & Schutz

Regulatorik & Compliance

Regulatorik ist bei Neobrokern keine Randbedingung, sondern konstitutiv für das Produkt. MiFID II/MiFIR, das nationale Aufsichtsrecht, KYC/AML, Anlegerschutz, der Broker als Steuerabführer und die Reporting-Pflichten prägen jede Funktion der App.

Lesezeit ~5 Min Stand Juni 2026 MiFID II · BaFin · KYC/AML · EdW/EdB · Abgeltungsteuer
§ 5.1Rahmen

Der regulatorische Rahmen

Auf europäischer Ebene setzen MiFID II und MiFIR den Rahmen für Wohlverhalten, Transparenz, Best Execution und Transaction Reporting. Die MiFIR-Reform 2024 brachte das PFOF-Verbot (Art. 39a), ein Consolidated Tape (ein konsolidiertes EU-weites Kursband) und Anpassungen beim Volume Cap (der Obergrenze für Handel abseits transparenter Orderbücher); die früheren RTS-28-Berichte (Top-5-Ausführungsplätze) wurden gestrichen.

National greifen mehrere Gesetze ineinander:

Nationaler Rahmen (Deutschland)
NormRegelt
KWGKreditwesengesetz — für Vollbanken und große Wertpapierinstitute.
WpIGWertpapierinstitutsgesetz (seit 2021) — Erlaubnispflicht nach § 15; teilt Institute nach Größe und Risiko in die Klassen klein/mittel/groß.
WpHGWertpapierhandelsgesetz — Wohlverhaltensregeln.
GwGGeldwäschegesetz — Identifizierung und Sorgfaltspflichten.
DORADigital Operational Resilience Act — EU-Vorgaben zur IT-Resilienz von Finanzunternehmen.

Aufsicht führt die BaFin (gemeinsam mit der Bundesbank). Wie scharf das sein kann, zeigt N26: Bußgelder und ein Neukunden-Deckel wegen verspäteter Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (2021 verhängt, 2024 wieder aufgehoben).

§ 5.2Onboarding

KYC & Geldwäscheprävention

Der neue Kunde hält seinen Ausweis in die Handykamera — dieser Moment ist gesetzlich erzwungen: Know Your Customer (KYC) und Anti Money Laundering (AML) verlangen die Identifizierung vor Geschäftsbeginn, eine harte Hürde im sonst reibungslosen Onboarding. Zulässige Verfahren in Deutschland:

  • Video-Ident — Ausweisprüfung im Video-Gespräch; lange das dominante Verfahren.
  • eID — die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (höchstes eIDAS-Vertrauensniveau „high“).
  • QES mit Bankkontoverifizierung — qualifizierte elektronische Signatur plus „Penny-Drop“: eine Verifikations-Überweisung vom eigenen, bereits identifizierten Bankkonto.

Die EU harmonisiert das Feld: Die EU-AML-Verordnung (ab 2026/2027) macht aus den bisher nationalen Geldwäscheregeln direkt geltendes EU-Recht, eIDAS 2 bringt die EU-ID-Wallet als weiteres Identifizierungsmittel, und die neue Behörde AMLA (Sitz Frankfurt) übernimmt die direkte Geldwäscheaufsicht über die riskantesten grenzüberschreitenden Finanzunternehmen. KYC/AML ist auch ein Kostenfaktor in der CAC (siehe Unit Economics).

§ 5.3Sicherheit

Anlegerschutz

Die drei Schutzschichten — Einlagensicherung (EdB, bis 100.000 € für Cash), Anlegerentschädigung (EdW, 90 % bis max. 20.000 € bei Veruntreuung, nie bei Kursverlusten) und Sondervermögen (die Papiere gehören dem Kunden) — erklärt der Primer sauber getrennt. Neobroker-spezifisch ist, wie die Schichten je nach Aufbau des Anbieters greifen:

Wichtig

Bei Partnerbank-Modellen wird Cash teils auf mehrere Banken verteilt (Scalable nach eigenen Angaben auf bis zu fünf, Stand 2026) — mehrfacher Einlagenschutz. Bei Vollbanken wie Trade Republic liegt das Verrechnungskonto direkt beim Broker selbst. Welche Lizenz ein Anbieter hält, entscheidet also mit, welcher Schutz wo greift (siehe Lizenzmodell).

§ 5.4Wohlverhalten

Best Execution & Eignung

Best Execution und die Prüfpflichten erklärt der Primer; hier zählt, wie sie im Produkt sichtbar werden. Die technische Umsetzung der Best-Execution-Pflicht ist das Smart Order Routing (siehe Trading § 3.3). Die Angemessenheitsprüfung im beratungsfreien Geschäft ist das Wissens-Quiz, mit dem die App komplexe Produktklassen wie Derivate freischaltet; die weitergehende Geeignetheitsprüfung prüft zusätzlich Anlageziele, finanzielle Verhältnisse und Risikotragfähigkeit — sie greift erst bei Beratung oder Portfolioverwaltung, also etwa beim Robo-Advisor (der automatisierten Vermögensverwaltung) von Scalable, nicht beim reinen Brokerage.

§ 5.5Steuern

Der Broker als Steuerabführer

Abgeltungsteuer, Verlusttöpfe, Sparer-Pauschbetrag und Quellensteuer erklärt der Primer im eigenen Steuern-Kapitel. Der Neobroker-Punkt ist der Steuerabführer-Status: Inländische Broker führen die Abgeltungsteuer automatisch ab und verwalten Verlusttöpfe und Freistellungsaufträge — ein echtes Verkaufsargument gegenüber Auslandsbrokern, bei denen der Kunde selbst veranlagen muss. Für die Plattform heißt das: Die komplette Steuerlogik (Verrechnung, Pauschbetrag, Reporting) ist Kernfunktionalität, die bei jeder Transaktion fehlerfrei mitlaufen muss.

§ 5.6Aufsicht

Reporting-Pflichten

Zwei Dinge, die leicht verwechselt werden:

MiFIR-Transaction-Reporting (RTS 22)
Meldung jeder Transaktion mit bis zu 65 Feldern, spätestens am Folgetag an die zuständige Behörde — inklusive LEI (Legal Entity Identifier, der weltweiten Kennnummer für Unternehmen) sowie Trader-/Algo-ID. Dient der Marktmissbrauchsüberwachung und ist nicht öffentlich.
Trade Reporting
Die öffentliche Transparenzpflicht des Marktes: Handelsplätze — und Wertpapierfirmen, die Kundenorders regelmäßig gegen das eigene Buch ausführen, sogenannte Systematische Internalisierer — müssen Kurse vorab (Pre-Trade) und Abschlüsse zeitnah danach (Post-Trade) veröffentlichen, letzteres über einen zugelassenen Veröffentlichungsdienst (Approved Publication Arrangement, APA).

Beide Pflichten machen lückenlose Nachvollziehbarkeit zur nicht-funktionalen Anforderung an die Architektur — direkter Übergang zur Technik.

§ 5.7Aufbau

Lizenzmodell: eigen vs. White-Label

Die Grunddichotomie — eigene Lizenz oder Partnerbank — kennt der Leser aus dem Primer. Hier die operative Seite: Ob ein Anbieter Kernbanksystem (Core Banking), Buchungsjournal (Ledger), KYC und Reporting selbst betreibt oder einkauft, hängt am Lizenzmodell — die wohl folgenreichste Architekturentscheidung. Beim White-Label-Modell hält die Partnerbank die BaFin-Erlaubnis und trägt die regulatorische Verantwortung; der Neobroker tritt rechtlich als ihr gebundener Vermittler auf und baut „nur“ Produkt und Frontend:

Eigene Lizenz vs. BaaS / White-Label
ModellPrinzipBeispiele
Eigene Lizenzeigene BaFin-Erlaubnis (WpIG/KWG), ggf. MTF; betreibt Kernsysteme selbstTrade Republic (Vollbank 2023, MTF 2026)
BaaS / White-Labelnutzt das „Lizenzdach“ einer Partnerbank (Banking-as-a-Service); gebundene VermittlungBaader Bank (Scalable, justTRADE, finanzen.net zero …), Solaris

Der Markt für Whitelabel-Depotführung ist klein — neben Baader und Solaris vor allem HSBC, BNP Paribas/DAB und lemon.markets. Die erste Frage an jeden Anbieter lautet daher: eigene Erlaubnis oder Lizenzdach? Sie bestimmt, wo die eigentliche technische Arbeit liegt.