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Berlin · 26.07.2026 Redaktionsschluss 01:59 Uhr Vollständig automatisch verfasst

KI in Deutschland

Medienwächter erlassen Bescheide gegen Google und Perplexity zu KI-Übersichten

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hat Bescheide gegen Google und Perplexity erlassen. Nach der Entscheidung sind KI-Suchmaschinen und Chatbots rechtlich keine neutralen Vermittler, sondern Anbieter eigener Inhalte. Damit greift nach Auffassung der Aufseher das Haftungsprivileg des Digital Services Act (DSA) für diese Dienste nicht.

Bei Google zielt der Bescheid auf die “AI Overviews”: Die prominente Platzierung der KI-Zusammenfassungen dränge die klassische Linkliste in den Hintergrund — eine unzulässige Diskriminierung journalistischer Angebote. Perplexity wiederum bestimme über Quellenangaben und Linklisten die Sichtbarkeit fremder Inhalte und erfülle damit die Kriterien eines Medienintermediärs, der den entsprechenden Pflichten unterliegt.

Grundlage ist ein Rechtsgutachten der Professoren Jan Oster und Christoph Busch. Es kommt zu dem Schluss, dass KI-generierte Texte — einschließlich fehlerhafter oder “halluzinierter” Passagen und aus fremden Quellen zusammengesetzter Inhalte — als eigene Inhalte des Anbieters gelten. Damit findet das nationale Medienrecht Anwendung. Beteiligt sind unter anderem die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein und die Medienanstalt Berlin-Brandenburg.

Für den Standort Deutschland ist die Einordnung folgenreich: Unterliegen KI-Übersichten dem Medienrecht, entstehen Transparenzpflichten und Vorgaben zur Auffindbarkeit journalistischer Angebote — mit möglichen Konsequenzen für die Gestaltung von Google-Suche und Perplexity hierzulande. Wie die Unternehmen reagieren, ist offen.

Quelle heise online

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