KI in Deutschland
Neue EU-Leitlinien zum KI-Datensammeln: Was für deutsche Entwickler jetzt gilt
Für jedes deutsche KI-Team, das seine Modelle mit Daten aus dem Netz füttert, zeichnen sich neue Spielregeln ab: Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat zwei neue Leitlinien vorgelegt — eine zum Web-Scraping fürs Training generativer KI, eine zur Anonymisierung.
Die Kernaussage sitzt: Sobald beim Scrapen personenbezogene Daten verarbeitet werden, greift die DSGVO — auch für private KI-Entwickler, die sich bislang gern auf ihr “berechtigtes Interesse” berufen. Das trägt künftig nur nach Notwendigkeitsprüfung und Interessenabwägung. Wo sich Betroffene nicht informieren lassen, empfiehlt der EDSA konkrete Hausaufgaben: verlässliche Datenquellen wählen, die Daten vor dem Training validieren, Zeitstempel dokumentieren und eng gefasste Filter setzen, um möglichst wenig zu sammeln. Sensible Daten wie Gesundheitsinformationen sind grundsätzlich tabu; landen sie doch im Datensatz, müssen technische Maßnahmen ihre Weiterverwendung verhindern — mit Verweis auf ein EuGH-Urteil.
Auch die Anonymisierung bekommt schärfere Konturen: Ob Daten wirklich anonym sind, ist aus Sicht des Empfängers zu beurteilen, und gleich drei Kriterien müssen zusammen erfüllt sein.
Noch ist nichts in Stein gemeißelt: Bis zum 30. Oktober 2026 läuft die Konsultation. Deutsche KI-Entwickler sollten die Frist nutzen — hier werden die Leitplanken fürs Datensammeln gezogen.
Quelle heise online
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